Urheberrechtsbericht des EU-Parlaments – Eine Analyse der Initiative Urheberrecht

Am 9. Juli 2015 stimmte das Europaparlament abschließend über den Bericht des Rechtsausschusses über notwendige Reformen des Urheberrechts ab. Nachfolgend finden Sie eine umfangreiche Analyse des Beschlusses von Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.

Europaparlament beschließt Bericht zur Evaluation des Urheberrechts

Den Bericht hatte die deutsche Abgeordnete Julia Reda (Piratin in der Fraktion der Grünen) vorbereitet. Allein im Rechtsausschuss stellten Abgeordnete aller Fraktionen – auch der Grünen – 556 Änderungsanträge (Stellungnahme der Initiative Urheberrecht). Weitere Änderungsanträge kamen von den beteiligten Ausschüssen und Abgeordneten, die an der Plenumsdebatte teilnahmen.

Die konsolidierte Fassung des Beschlusses liegt zwar noch nicht vor, es existieren jedoch mehrere inoffizielle Fassungen. Der Reda-Bericht schließt an die EU-Richtlinie 2001/29/EC an und soll Reformbedarf markieren: Seit 2001 haben keine wesentlichen Änderungen des Urheberrechts durch gesetzgeberische Maßnahmen stattgefunden (Ausnahme: die Regelung zu „verwaisten Werken“), was einerseits für die Flexibilität der geltenden Regeln spricht, die freilich kontinuierlich vom Gerichtshof der EU an neuen Problemstellungen angepasst wurden, und andererseits die Schwierigkeiten offen legt, die jede neuen Gesetzgebung in diesem Feld bereitet.

Der Beschluss des Parlaments setzt kein Recht. Er wird jedoch von der EU-Kommission bei ihren eigenen und anders strukturierten Bemühungen, das Urheberrecht an neue Gegebenheiten anzupassen (siehe Initiative Urheberrecht), zu beachten und auch Gegenstand der Beratungen in den Mitgliedsstaaten sein, die am Gesetzgebungsprozess in Brüssel und Straßburg beteiligt sind. Weiterlesen

(Quelle: Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 20.07.2015)

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