Google Book Settlement abgelehnt

Das New Yorker Bezirksgericht hat am 22.03.2011 den zwischen der Google Inc und der Authors Guild verhandelten Vergleich abgelehnt. Als Gründe für die Ablehnung führte das Gericht unter anderem ein Überschreiten des eigentlichen Streitgegenstandes, die Ungeeignetheit des Verfahrens für die Regelung von Urheberrechten und vor allem die Schaffung eines Monopols an. Mit der ablehnenden Entscheidung hat der Rechtsstreit noch nicht – wie in einigen Meldungen behauptet - seinen Abschluss gefunden. Am 25.04.2011 werden die Parteien darüber verhandeln, ob der Vergleich überarbeitet oder die Sache streitig entschieden werden soll.

Der BVPA begrüßt die Ablehnung des Vergleichs, weil sie die Grundinteressen der Urheber berücksichtigt. Die Folgen einer solchen Regelung wären für die US-amerikanischen, aber auch für die ausländischen Urheber unüberschaubar gewesen. Zudem besteht die Hoffnung, dass für Google ein Vergleich mit der vom Gericht vorgeschlagenen Opt-In-Klausel, nach der die vorherige Zustimmung der jeweiligen Urheber eingeholt werden müsste, uninteressant sein wird. Weil weiterhin das Bedürfnis auf einen leichteren Zugang zu bereits erschienenen Werken bestehen bleibt, werden in Europa die Gesetzesentwürfe zu den vergriffenen und den verwaisten Werken weiterhin in der Diskussion bleiben.

Näheres hierzu: Google Book Settlement

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