Gegenstandswert von Abmahnungen ist nicht pauschal zu bemessen

Der BGH hat vier Verfahren zurückverwiesen, bei denen der Gegenstandswert der Abmahnung und damit die Abmahnkosten zu pauschal bewertet wurden.

Der Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzungen ist im Musik- wie im Bildbereich ein Faktor, den Gegenstandswert einer Streitigkeit zu bestimmen. In vier aktuellen Verfahren wurde der Gegenstandswert von den Gerichten pauschal auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadens festgesetzt.

Den Vermerk von Florian Wagenknecht (Rechtsanwälte Tölle Wagenknecht) finden BVPA-Mitglieder im internen Bereich unserer Website.

Comments are closed.