Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments (CULT) hat am 11. Juli 2017 über seine Stellungnahme zur Revision des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt (DSM) abgestimmt und dabei ein starkes Statement zugunsten der Urheber und Rechteinhaber ausgesandt. Besonders positiv aus Sicht der Bildbranche: Neben Artikeln zum Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger sowie zur Verlegerbeteiligung nahm das Gremium auch einen Kompromissantrag zum „Framing“ erfolgreich an. Danach müsste das Einbetten von fremden Bildern auf der eigenen Homepage künftig wieder lizenziert werden, welches nach den aus unserer Sicht verfehlten EuGH-Urteilen nicht mehr der Fall war.
CEPIC und BVPA hatten sich in den vergangenen Monaten vehement für die Aufnahme des Problemfelds „Framing von Inhalten" in das Brüsseler Urheberrechts-Paket eingesetzt. Es geht den Verbänden um eine Klarstellung, dass jede Wiedergabe eines fremden Werkes in einer Webseite eine eigenständige Nutzung darstellt, auch dann, wenn dieses Werk nicht vom eigenen sondern von einem fremden Server hochgeladen wird.
Die Abstimmung im CULT-Ausschuss kann allerdings nur als Etappensieg für die EU-Urheberrechtsreform verstanden werden. Die entscheidende Abstimmung vor dem Plenum im federführenden Rechtsausschuss (JURI) ist derzeit für den 28. September geplant. Eine Abstimmung im Plenum wird frühestens Ende Oktober erwartet.
Weitere Informationen zur Stellungnahme des Kulturausschuss des Europäischen Parlaments finden Sie u.a. im Blog von Dr. Helga Trüpel (MdEP, Bündnis 90/Die Grünen): http://www.helgatruepel.de/allgemein/5335.html