Framing in der Bildrechteverfolgung: Was gibt’s zu beachten? (intern)

Mitte letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass seitens des Betreibers einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn dieser urheberrechtlich geschützte Inhalte im Wege des Framings von einer das Werk legal nutzenden Quelle einbindet. (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, Az. I ZR 46/12). Welche Auswirkungen die Entscheidung letztlich für die Dokumentation von Bildrechtsverletzungen hat, soll im nachfolgenden Artikel näher beleuchtet werden.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag von Florian Skupin (pixdetect UG) als PDF.

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