EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Es ist immer noch Zeit, eine ausgewogene Lösung für eine faire Wertteilung in einem digitalen Markt zu erarbeiten.

cepic_logoAm 5. Juli 2018 stimmte das Europäische Parlament gegen den vom Rechtsausschuss am 20. Juni 2018 angenommenen Verhandlungsvorschlag für die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Auch wenn CEPIC diese Ablehnung nach vier Jahren unermüdlicher Arbeit mit EU-Institutionen bedauert, wird der Dachverband weiterhin auf eine ausgewogene Lösung für einen fairen Online-Marktplatz des Kreativsektors und gegen die Online-Piraterie hinarbeiten.

Den Plattformen einen Freibrief zu erteilen, das Urheberrecht außer Kraft zu setzen, bedeutet das Ende der Kreativität. Das Urheberrecht richtet sich nicht gegen die Meinungs- und Innovationsfreiheit. Im Gegenteil, Kreativität ist das beste Verbindungsglied für kulturelle Vielfalt und Meinungsfreiheit.

Online-Bilder

CEPIC vertritt mehrere hundert Bildagenturen und mehrere tausend Fotografen. Seit Anbeginn des Internets digitalisieren CEPIC-Mitglieder visuelle Inhalte und lizenzieren ihre digitalen Produkte für alle Arten der kommerziellen Nutzung, an Zeitungen, Zeitschriften, Werbeagenturen und Rundfunkanstalten.

Bilder werden über Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen und andere Online-Aggregatoren verbreitet. Sie haben in hohem Maße dazu beigetragen, das Internet zu dem lebendigen Ort zu machen, den wir heute genießen.

In den letzten zehn Jahren haben wir jedoch gesehen, wie sich große Social-Media-Plattformen (Content-Sharing-Anbieter), die ihren Erfolg auf der Veröffentlichung und Weitergabe nicht lizenzierter Bilder aufbauen, hinter Safe-Harbour-Bestimmungen verstecken, um Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Inhalte nicht angemessen entschädigen zu müssen und die Haftung auf den einzelnen Nutzer verlagern zu können. Diese Plattformen haben dazu beigetragen, das Internet mit unlizenzierten Inhalten zu überschwemmen und den Rechteinhabern damit eine Einnahmequelle entzogen.

Der Begriff „Value Gap", der zumeist bei urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Videos Anwendung findet, zeigt sich im Bildgeschäft als „Value Block", da es derzeit keine Möglichkeiten für Bildanbieter gibt, online an irgendeiner Art von Erlösmodell beteiligt zu werden. Die Lage der Bildanbieter verschärft sich durch die Praxis sogenannter Intermediäre, die die hochgeladenen Inhalte mittels „Framing“ oder Einbettung weiterverteilen.

Nach Angaben der CEPIC-Mitglieder sind 85% der Bilder, die von visuellen Suchmaschinen online zur Verfügung gestellt werden, illegale Kopien. Sobald ein Bild auf einer Website hochgeladen oder rechtmäßig eingebettet ist, wird es tausende Male geteilt und führt so zu einem wirtschaftlichen Schaden von einigen Tausend Euro pro Bild. Diese freie "Verfügbarkeit" von Bildern ist ein wesentlicher Faktor, der zum wirtschaftlichen Wertverlust der Bilder und damit zum Untergang eines ganzen Sektors geführt hat.

Urheberrecht online

CEPIC begrüßte daher die Regelungen der vorgeschlagenen Urheberrechtsrichtlinie, die wirksame Lizenzvereinbarungen zwischen Plattformen und Rechteinhabern durch die mögliche, aber nicht zwingend notwendige Umsetzung wirksamer Technologien stärken. Es sei darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Richtlinie zwei Jahre lang einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurde und am 20. Juni 2018 unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen von vier anderen Ausschüssen zu einem positiven Votum des Rechtsausschusses geführt hat.

Wir bedauern daher, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch eine koordinierte Desinformationskampagne gegen den vom JURI-Ausschuss vorgeschlagenen Text zu Artikel 13 in einem Ausmaß angegriffen wurden, wie es bisher nur selten der Fall war. Die Kampagne verfolgte die klare Absicht, den Fortschritt der Gesetzgebung, der für den Schutz des Urheberrechts im Internet unerlässlich ist, zu behindern. Gültige Entscheidungen dürfen nicht das Resultat von Panikmache und Masseneinschüchterung sein. Es liegt auf der Hand, dass diese Situation einer Klärung bedarf.

Die Annahme der Richtlinie wird zu einem besser funktionierenden Online-Marktplatz führen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllen wird:

  • Die Position der Rechteinhaber wird gestärkt, insbesondere bei der Aushandlung von Lizenzverträgen und der Vergütung für die Online-Verwertung ihrer Inhalte auf Sharing-Plattformen;
  • Der „Value Gap“ wird geschlossen, indem die Einnahmen aus der Nutzung geschützter Inhalte auf Online-Plattformen an die Urheber fließen;
  • Die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im digitalen europäischen Binnenmarkt wird die Kreation hochwertiger Inhalte fördern;
  • Die Transparenz wird erhöht und die Autoren erhalten mehr Kontrolle darüber, ob und unter welchen Bedingungen ihre Arbeit online genutzt wird.

Die Richtlinie bedeutet NICHT:

  • ...das Ende populärer Memes, Parodien oder Pastiches.

Karikaturen, Parodien oder Pastiches sind – gemäß Artikel 5(3)(k) der InfoSoc-Richtlinie von 2001 – durch eine fakultative Ausnahme geschützt. Damit ist sowohl die Vervielfältigung als auch die Weitergabe solcher Inhalte an die Öffentlichkeit gestattet und die Meinungsfreiheit der Urheber garantiert.

Daher wird Artikel 13 der vorgeschlagenen Urheberrechtsrichtlinie keine Auswirkungen auf die Anwendung dieser Ausnahme haben. Er schafft lediglich eine Verpflichtung auf der Ebene der Online-Plattformen und nicht auf der Ebene ihrer Nutzer.

Die vorgeschlagene Urheberrechtsrichtlinie bietet Urhebern von Memes oder parodistischen Inhalten sogar die Möglichkeit, die Entfernung von Inhalten durch Online-Plattformen über den im Vorschlag enthaltenen obligatorischen Rechtsbehelfsmechanismus zu bekämpfen. Das bedeutet, dass die Urheber im Falle der Entfernung parodistischer Inhalte die Möglichkeit bekämen, die Entfernung anzufechten und die Veröffentlichung der Inhalte auf der Grundlage der geltenden Parodie-Ausnahme einzufordern.

  • ...das Internet zu filtern.

Der Vorschlag sieht keine obligatorischen Upload-Filter und keine Zensur im Internet vor. Der Europäische Datenschutzbeauftragte kam in seinen förmlichen Bemerkungen zum Text von Artikel 13 des JURI-Berichts vom 29.06.2018 zu dem Schluss, dass das Gleichgewicht der Grundrechte durch Artikel 13 gewahrt wird, da der Text die Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen:

  • dass jede zu ergreifende Maßnahme "verhältnismäßig" sein muss;
  • dass das Gleichgewicht zwischen den Grundrechten der Nutzer und Rechteinhaber gewahrt bleibt und;
  • dass keine allgemeine Überwachungspflicht für übermittelte oder gespeicherte Informationen besteht.

Der Vorschlag zielt nicht auf die Nutzer und ihre Möglichkeiten, Inhalte ins Internet hochzuladen. Er zielt auf große Plattformen, die mit Rechteinhabern zusammenarbeiten sollen, weil sie zu wichtigen Quellen für den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten geworden sind. Diese Plattformen müssen „wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen ... in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern" ergreifen, um Vereinbarungen über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu erzielen oder die Verfügbarkeit nicht autorisierter Inhalte zu verhindern, wenn die Rechteinhaber ihre Inhalte nicht auf solchen Plattformen zur Verfügung stellen wollen.

Plattformen wie YouTube nutzen bereits die Content-ID-Technologie, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu identifizieren und so die Autoren für die Online-Nutzung ihrer Inhalte zu bezahlen. Andere Plattformen, sowohl große als auch kleine, greifen auf Technologien von Drittanbietern zurück, um einen "Take Down and Stay Down"-Service zu implementieren. Wir sprechen uns dafür aus, dass dies bei allen Content-Sharing-Diensten zum Standard wird.

Die Abstimmung über die Urheberechtsreform ist von enormer Bedeutung für die Zukunft der Kreativwirtschaft. Es ist notwendig, das Urheberrecht zu modernisieren, damit die Lebensgrundlage der Urheber geschützt wird.

CEPIC ist bereit, alle Fehlinformationen zu beseitigen, die durch die Kampagne der Gegner der Urheberrechtsrichtlinie gestreut wurden. Gerne stellt der Verband Informationen für eine faire und informierte Abstimmung am 12. September 2018 bereit.

 

Über CEPIC
CEPIC ist ein europäischer gemeinnütziger Dachverband, der im Bereich der Bildrechte aktiv ist. CEPIC wurde 1993 gegründet, um eine einheitliche Stimme für die Beratung und Lobbyarbeit zu neuen Rechtsvorschriften aus Brüssel zu präsentieren. Sie wurde 1999 als EEIG (Economic European Interest Group) in Paris registriert. Als Zentrum der Bildindustrie vereint CEPIC fast 600 Bildagenturen und Bildarchive in 20 Ländern Europas, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Sie hat Niederlassungen in Nordamerika und Asien. Zu seinen Mitgliedern zählen die großen Global Player wie Getty oder Reuters. Durch seine Mitgliedschaft vertritt CEPIC mehr als 250.000 Autoren in der direkten Lizenzierung.

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