EU-Richtlinie zu Wahrnehmungsgesellschaften

Die EU-Kommission hat am 11.07.2012 den Entwurf einer Richtlinie zur Reformierung der europäischen Wahrnehmungsgesellschaften vorgelegt. Mit diesem verfolgt sie das Ziel, die Angebote der Wahrnehmungsgesellschaften zu optimieren und speziell für die Musik­branche länderübergreifende „Mehrgebietslizenzen“ einzuführen. Auch wenn der Entwurf im Schwer­punkt nicht die Interessen der visuellen Anbieter regelt, sind auch hier Veränderungen zu beachten. Bei dem Entwurf fällt auf, dass dieser nur das Verhältnis zwischen den Rechteeinhaber und den Wahrnehmungsgesellschaften nennt. Vermarkter wie etwa die Bildagenturen finden keine besondere Erwähnung.

Das Bundesjustiz­ministerium fordert die Verbände zu Stellungnahmen auf. Weil das Verhältnis zur VG Bild-Kunst von erheblicher Bedeutung ist, sind die BVPA-Mitglieder aufgefordert, sich zur Richtlinie oder zum Verhältnis mit der VG Bild-Kunst zu äußern. Jeder Hinweis wird eine wichtige Hilfe sein, die Interessen der Bildanbieter vor der europäischen Kommission wirk­sam zu vertreten.

Nähere Informationen im BVPA-Vermerk

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