EU-Konsultation zu Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit

European-Commission-Logo-squareDie EU-Kommission hat Ende März ein Konsultationsverfahren zur Reform des Urheberrechts eröffnet. Dabei geht es zum einen um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet, zum anderen um eine EU-weite Harmonisierung der Panoramafreiheit. Zielgruppe der Umfrage sind alle, die mit dem Verlagswesen und der digitalen Wirtschaft Berührung haben. Bis zum 15.6.2016 erhofft sich Brüssel Kommentare.

Der BVPA hat seine Antworten bereits an die Kommission geschickt. Die Position des Verbands wird dabei von zwei Grundgedanken getragen:

- Zum Leistungsschutzrecht der Verleger sprechen wir uns kritisch aus. Für die Bildagenturen besteht tatsächlich die Gefahr, dass ihnen hierdurch ein Nutzungsrecht faktisch abgeschnitten wird.

- Bei der Panoramafreiheit plädiert der BVPA für den Erhalt des Status quo.

Anbei erhalten Sie hier die vollständigen Antworten des BVPA zum Fragebogen (PDF). Um der Stimme der Bildbranche mehr Gehör zu verschaffen, sollten Sie sich ebenfalls an der Konsultation beteiligen! Die Antworten des BVPA können zur Orientierung dienen.

Hier geht es zur Umfrage: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Consultation_Copyright?surveylanguage=DE

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