Ergänzung zum VSBG

Am vergangenen Mittwoch berichteten wir in den BVPAnews über das Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) zum 1.2.2017. Die neuen Informationspflichten betreffen alle Unternehmen die AGB nutzen und/oder eine Webseite betreiben, soweit sie mehr als zehn Personen beschäftigen.

Uns erreichte hierzu eine wichtige Nachfrage aus unserer Mitgliedschaft, der wir am Donnerstag (19.1.2017) einen BVPAflash widmen. Es geht um die Frage, ob Bildagentur-Kunden tatsächlich Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes sind.

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