Es ist wieder soweit - der 5. mfm Round Table in Berlin steht an! Wie in Frankfurt am Main im März 2019 besprochen, möchten die Vorsitzenden des Arbeitskreises den neuen Fragenkatalog zur Erhebung der marktüblichen Honorare 2020 vorstellen und gemeinsam mit den Teilnehmern beschließen.
Der 5. mfm Round Table findet am Donnerstag, den 05.09.2019, von 11:00 bis ca 16:30 Uhr bei ver.di Berlin statt:
ver.di
Köpenicker Strasse 30
10179 Berlin
Raum 6.02 (6. Etage)
Für einen Imbiss ist gesorgt.
Welche Themen werden behandelt?
- Vorstellung des neuen Fragenkatalogs
- Online-Nutzungen, Social Media und das Value Gap - Weg zur differenzierten Honorarfindung
- Optimierung des Wordings zur besseren Differenzierung bei Online-Nutzungen
- Verbreitung der Erhebung durch die korporativen Verbände direkt an deren Mitglieder
Die signifikanteste Veränderung in der Erhebung 2020 wird sich bei der Differenzierung der Online-Lizenzen, insbesondere hinsichtlich der Social Media- und medienweitergebende Plattformen zeigen. In vielen Gesprächen und Skype-Konferenzen wurden Möglichkeiten ausgelotet, hier zu einer besseren Differenzierung zu kommen.
Um diese in der "mfm BILDHONORARE“ homogen nach Einzelnutzungen wiedergeben zu können, und um diesen neuen Geschäftsmodellen Sorge zu tragen, sollen nun Lizenzen „pro post und channel“ erhoben werden. Dabei soll auch die Klassifizierung nach Firmengröße/Verbreitungsgrad berücksichtigt werden.
In der Folge müssen die Kanäle nach ihrer Weiterverbreitungsart unterschieden werden. Hier wird beim Round Table eine neue Matrix präsentiert, die zwei der folgenden Lösungsansätze enthält:
- Auf Grundlage aktueller Erhebungen konnte eine Branchenüblichkeit darin festgestellt werden, Honorare nach der Firmengröße des Lizenznehmers zu verhandeln. Die mfm wird vorschlagen, ein Aufschlagsmodell auf alle Honorare abzubilden.
Ein grobes Orientierungsraster Regional/National/Europaweit/Weltweit
- Neue Geschäftsmodelle haben das Internet, insbesondere hinsichtlich der Nutzung in Social Media und medienweitergebenden Plattformen deutlich verändert. Plattformen jeder Art leben vom "user-generierten Content“ und verwerten diesen regelmäßig auf verschiedene Weise. Neben eingestreuten, user-optimierten Werbeanzeigen werden vor allem Produkte auf den eingestellten Medien getaggt und werblich verwertet.
Diese Leistungen kommen - je nach Plattform - einer Unterlizenzierung gleich. Teilweise werden Produkte auf Medien getaggt und mit Unternehmen direkt verlinkt, die keine Nutzungsrechte an den Medien erworben hatten.
Getaggte Medien haben eine deutlich längere Verweildauer auf den Plattformen, da die Plattformen für das Tagging Geld verlangen.
Desweiteren werden die eingestellten Medien auch pro-aktiv zum Framen/Hotlinking angeboten - teilweise mit unmittelbar einsetzbaren Codecs (das sind dann „medienweitergebende Plattformen“). Das Framen/Hotlinking führt zu erheblichen Problemen, da Unterlizenzierungen dieser Art nicht mehr nachverfolgt werden können.
Dieses Konstrukt schafft nicht nur rechtliche Probleme, die auf den privaten Nutzer abgewälzt werden. Der Mehrwert dieses „Value Gaps“ findet sich in den Gewinnen der Plattformbetreiber wieder, nicht aber bei der Honorierung. Diese soll nach dem Urheberrechtsgesetz „gerecht“ sein und alle Bildnutzungen berücksichtigen.
Die mfm-Vorsitzenden hatten diese Probleme anhand einer Klassifizierung der Plattformen auf den letzten Round Tables sowie auf der Jahresversammlung Ende März 2019 präsentiert. Das entsprechende Papier kann unter vorsitz@mfmonline.de angefordert werden.
Die mfm-Vorsitzenden freuen sich auf Ihre baldmögliche Zusage zur Teilnahme am Round Table bis zum 30.08.2019 an vorsitz@mfmonline.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine und Soenne