Einigung zum AI Act: KI soll stärker geregelt werden

Das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission haben sich in ihren Trilog-Verhandlungen auf einen politischen Kompromiss zum AI Act geeinigt. Nach einer Marathonverhandlung war in der Nacht zum 9. Dezember 2023 eine Einigung über das weltweit erste Gesetz zur KI erreicht, teilte das EU-Parlament in einer Pressemitteilung mit. Der vereinbarte Text muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat noch offiziell angenommen werden, um EU-Recht zu werden.

Wichtig aus Sicht der Bildbranche: Aus der Einigung geht hervor, dass die Betreiber sogenannter KI-Basismodelle wie GPT-4 oder Gemini das Urheberrecht einzuhalten haben, auch im Hinblick auf Beschränkungen (Opt-out), die die Rechteinhaber für Text- und Data-Mining festgelegt haben. Was das konkret bedeutet, ist bislang noch unklar. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Basismodellen künftig offenlegen, mit welchen Daten sie ihre Modelle trainieren – Firmengeheimnisse ausgenommen. Diese Forderung nach Transparenz der Traininsgdaten hatte der BVPA in Stellungnahmen an die zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments und die relevanten deutschen Ministerien mehrfach unterstrichen, zuletzt in einem gemeinsamen Brief europäischer Medienorganisationen. Der BVPA geht davon aus, dass Basismodelle häufig urheberrechtlich geschützte Daten für Trainings verwenden, ohne die nötige Lizenz dafür zu besitzen.

ÜBRIGENS: Der AI Act wird in unserem BVPA-Webinar am 15. Dezember 2023 zum Thema Kennzeichnung synthetischer Bilder ebenfalls angesprochen.

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