Mit der Nichtannahme der erhobenen Verfassungsbeschwerde im Fall "Sanssouci" durch das Bundesverfassungsgericht ist ein Teil des von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erstrittenen Urteils rechtskräftig geworden. Durch mindestens eine bekannte Abmahnung scheint die Stiftung gegen weitere Bildanbieter vorzugehen. Mit dem beiliegenden Vermerk (PDF) geben wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt des Rechtsstreits, den Verfahrensstand und weitere Vorgehensweisen.