CEPIC bittet um Unterstützung für Petition

Sehr geehrter Frau Kommissarin Vestager,

die CEPIC vertritt Hunderte von Bildagenturen und -archiven in ganz Europa. Vor drei Jahren, im November 2013, hat der Branchenverband eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Google bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen Googles verschiedene nicht autorisierte Verwendungen von Bildern Dritter in seiner horizontalen Websuche sowie seinen spezialisierten Dienstleistungen, insbesondere Google-Bilder.

cepic_logoWir schreiben Ihnen heute im Namen der Koalition der visuellen Künstler und der Berufsverbände der visuellen Unternehmen in Europa und in den USA, die den CEPIC-Antrag unterstützen. Wir fordern Sie als Kommissarin für Wettbewerb in der Europäischen Kommission auf, das sogenannte Scraping von Bildern durch das Unternehmen Google anzugehen und ein Ende dieser illegalen Praktiken durchzusetzen, die eine ernsthafte Bedrohung für die visuelle Lizenzbranche darstellen.

Googles Scraping-Praktiken stellen eine reale und unmittelbare Gefahr für die Existenz der europäischen Unternehmen für visuelle Inhalte und Tausende von Fotografen dar, die sie vertreten. Die Praktiken des Konzerns blockieren den Online-Wettbewerb, verhindern Investitionen in Kreativität, kriminalisieren User, während sie sie letzten Endes der Wahl und der Möglichkeit berauben, Europas vielfältiges kulturelles Erbe zu genießen.

Im Januar 2013 führte Google ein neues Darstellungsformat bei seiner Bildersuche ein, das drastisch die Klickrate auf die Ursprungs-Websites der Bilder reduzierte.

Bis zu diesem Zeitpunkt bot eine Suche bei Google-Bilder ein Verzeichnis von auswählbaren Thumbnails inklusive der Metadaten zu den entsprechenden Bildern an. Mit einem Klick auf das Miniaturbild wurde der Benutzer zu der Quell-Website umgeleitet, wo das ausgewählte Bild zentral im Vordergrund angezeigt wurde, jeweils mit der Quell-Website im Hintergrund. Die Suche funktionierte noch wie eine Suche - Google-Bilder diente als Online-Verzeichnis, um die Nutzer zu den Ursprungs-Websites zu lenken, wo die Bilder betrachtet werden und/oder lizenziert werden konnten.

Im Januar 2013 änderte Google seine Bildsuche in den USA und in den meisten europäischen Ländern erheblich. Bei der neuen Version leitet Google-Bilder, wenn ein User auf ein Bild klickt, nicht direkt zu der Ursprungs-Website, sondern zeigt stattdessen ein hochauflösendes, großformatiges Bild in einem Google-Image-Viewer. User werden nun in die Lage versetzt, durch endlose Galerien hochauflösender Bilder zu blättern und diese zu downloaden, ohne jemals die Google-Plattform zu verlassen.

Das neue Format ermöglicht es Google, die User auf seiner eigenen Seite zu halten, wo Google Benutzerdaten sammeln kann, um seine Werbeangebote zu optimieren. Weil die Bilder in der Bildersuche in einem sogenannten Frame (Deep-Link zur Quell-Website) angezeigt werden, sind die User sich nicht bewusst, dass die Bilder auf einer anderen Website gehostet sind. Da es den Nutzern ermöglicht wird, mit einem rechten Mausklick Bilder zu kopieren und zu speichern, ohne einen klaren und deutlichen Copyright-Hinweis beizufügen, erleichtert Google die Verletzung des Urheberrechts und verleitet User geradezu, unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Die Wirkung dieses neuen Formats ist erheblich und hat zu einem großen Rückgang der Besucherzahlen auf diesen Ursprungs-Websites geführt. Da die neue Google Bildersuche auf den Inhalten der Ursprungs-Websites aufbaut, zahlt die Ursprungs-Website mit seinem Content, ohne aber die Vorteile des User-Traffic zu erhalten. Während Google also von allen wichtigen User-Daten bei der Bildbetrachtung profitiert, zahlt es nichts für die visuellen Inhalte, die es verwendet und zwar ohne die Genehmigung der Rechteinhaber.

Als Reaktion auf die zu diesen Praktiken in den USA und in Europa eingereichten Beschwerden, schlägt Google den Rechteinhabern die Verwendung von Opt-out-Tools vor, indem diese das sogenannte robots.txt-Protokoll verwenden.

Diese Lösung schafft jedoch aus unserer Sicht keine Abhilfe, stellt sie die Bildrechteinhaber doch lediglich vor die Wahl, sich entweder an die Google-Nutzungsbedingungen zu halten oder einfach komplett aus dem Internet zu verschwinden. Außerdem ist ein Opt-out-Modell in der Bildlizenzbranche nicht prakikabel. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass die Rechteinhaber (die Bildanbieter) selbst keine Kontrolle über die Webseiten haben, von denen Google ihre Bilder nimmt. Da Google sich das Recht vorbehält, Bilder anzuzeigen, die es an anderer Stelle bezogen hat, unabhängig davon, ob diese Bilder ohne Zustimmung von Websites genommen wurden, die sich für ein Opt-Out entschieden haben, würde jedes Opt-Out nur Anreize schaffen und illegales Kopieren belohnen, da solche Kopien sich immer noch in Verzeichnissen befinden und der gesamte (verbleibende) Traffic von Google kommt. Die einzig gangbare Abhilfe wäre es, das alte Design von Google-Bilder wieder zu installieren.

In einem Wettbewerbsumfeld könnte keine Suchmaschine es sich leisten, Premium-Content-Provider, die Benutzer und ihrerseits Inserenten anlocken, zu entfremden, indem sie diese von ihrer jeweiligen Nutzerbasis abschneiden und Piraterie fördern. Dies ist jedoch, was Google tut, wenn es herunterladbare Bilder von Dritten in voller Größe und in hoher Auflösung zeigt.

Google leitet Einnahmen aus den im Bild-Browser geframten Bildern ab, ohne dass eine Genehmigung eingeholt wurde, sie auf diesem Weg zu zeigen, geschweige denn jemals einen Anteil am erzeugten Wert zu zahlen. Die Kosten für das Hosten der Bilder bleiben bei der Ursprungs-Website. Dies unterbricht die Wertschöpfungskette vom Fotografen, der das Bild aufgenommen hat, zum Herausgeber des Bildes über die Lizenzierung dieses Bildes bei der Bildagentur. Das neue Format fördert "unwissentliche" Piraterie, beraubt die Bildeigentümer ihrer Urhebernennung und des Traffics und somit der Frucht ihrer Arbeit. Letztlich verhindert es Investitionen in Kreativität und verengt die Vielfalt der Auswahl.

Die CEPIC (2013), unterstützt von 20 Fachverbänden in den USA und in Europa, und Getty Images (2016) haben eine Beschwerde wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Europäischen Kommission eingereicht, um diesen räuberischen Praktiken Einhalt zu gebieten. Mehrere Treffen mit der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission folgten, jedoch hat die Europäische Kommission bisher keine Mitteilung zu den Beschwerdepunkten gegen Google herausgegeben. Das Scraping von Inhalten Dritter ist der einzige Bereich, gegen das die Europäische Kommission keine wesentlichen Maßnahmen eingeleitet hat. In der Zwischenzeit leidet das Bild-Lizenzgeschäft, und viele Bildagenturen geben auf.

Die Funktion einer Suchmaschine sollte neutral sein und darin bestehen, die Internet-Nutzer zu der wichtigsten Quelle für die angeforderten Informationen zu lenken. Aus diesem Grund sehen wir als einzigen Weg, um dieses Problem zu beheben, von Google zu verlangen, seine frühere Version seiner Bildersuche wiedereinzusetzen und sicherzustellen, dass ein Klick auf ein Miniaturbild mit niedriger Auflösung bei Google-Bildern den Benutzer auf die Ursprungs-Webseite umleitet. Dies ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Unternehmen aus der visuellen Lizenzbranche weiterhin überleben und zu gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, die visuelle Gemeinschaft von Hunderten von kleinen Unternehmen, die Tausende von einzelnen Fotografen repräsentieren, zu unterstützen und entscheidende Maßnahmen zu ergreifen, um Googles räuberische Praktiken zu stoppen und dafür zu sorgen, dass das kreative Online-Geschäft auf dem digitalen Binnenmarkt wieder floriert.

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