Mit einer weiteren Stellungnahme hat sich der BVPA zum EU-Richtlinien-Entwurf bezüglich einer Reformierung der Wahrnehmungsgesellschaften geäußert. Aus der Sicht der Rechtevermarkter ist auf die Gestaltung und Kontrolle der zwischen den Urhebern den Wahrnehmungsgesellschaften bestehenden Wahrnehmungsverträge Bezug genommen. Weil die Bildagenturen nicht Vertragspartner sind und diese Verträge allenfalls mittelbar beeinflussen können, wird eine Beteiligungsmöglichkeit und zumindest eine Offenlegung dieser Verträge angeregt. Weitere Punkte sind eine Ausweitung der Wahlfreiheit, die Bestimmung von Tarifen, eine angezweifelte Erfassung eines Repertoires durch Wahrnehmungsgesellschaften und das Vorhalten von Informationen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Weil der kommentierte Richtlinienentwurf in erster Fassung vorliegt, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Gelegenheiten zu Stellungnahmen geben.