BVPA hat die Einführung einer Fördermitgliedschaft beschlossen

Der BVPA stellt sich mit Blick auf die neuen Entwicklungen der Bildvermarktung breiter auf und hat die Einführung einer Fördermitgliedschaft beschlossen.

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) hat im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 23. September 2021 eine neue Beteiligungsform für interessierte Unterstützer beschlossen: die Fördermitgliedschaft.

Fördermitglieder können demnach selbständige Unternehmer, Unternehmen, Organisationen, oder Institutionen weltweit werden, die keine Bildagentur oder agenturnahe Dienstleistung betreiben, aber dennoch ihren Beitrag zur positiven Entwicklung der Bildbranche durch das Einbringen ihrer fachlichen Expertise leisten wollen und die Zwecke und Interessen des Verbandes durch einen Austausch von Leistungen oder die Verbreitung der Anliegen des BVPA fördern. Dazu zählen beispielsweise Firmen, Verlage, Kanzleien, Verbände, Bildungseinrichtungen oder Institutionen.

Die, die Fördermitgliedschaft enthaltene und beschlossene, Satzungsneufassung ist noch nicht in Kraft, weil diese noch im Vereinsregister eingetragen werden muss. Anfragen zur neuen Fördermitgliedschaft sowie zu den Leistungen des BVPA können aber bereits an die Geschäftsstelle geschickt werden – die E-Mail-Adresse lautet: info@bvpa.org .

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