Gemeinsame Initiative des Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), DOK-Verband, FreeLens - Verein der Fotojournalistinnen u. Fotojournalisten und die IG-Medien.
[M] Kennzeichnung für Bild-Manipulation/Modifikation
Aufgrund der perfekten Möglichkeiten der elektronischen Bildtechnik zur Veränderung von Bildinhalten, die vom Betrachter nicht mehr zu erkennen sind, haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der Fotografie und des Journalismus in einem Memorandum (vom 15. Oktober 1997) auf eine Kennzeichnung [M] für Bildmanipulationen geeinigt. Diese soll bei der Veröffentlichung von modifizierten Bildern vorgenommen werden, um für den Leser eine Erkennbarkeit zu erreichen und den Wert dokumentarisch-publizistischer Fotos zu sichern.
Memorandum
zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos
- des Bundes Freischaffender Foto-Designer (BFF),
- Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA),
- Centralverbandes Deutscher Berufsphotographen (CV),
- Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV),
- DOK-Verbandes, FreeLens und der IG-Medien.
(Berlin, 15. Oktober 1997)
Jedes dokumentarisch - publizistische Foto, das nach der Belichtung verändert wird, muß mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen oder durch den Nutzer des Fotos erfolgt.
Eine Kennzeichnung muß stets erfolgen, wenn:
- Personen und/oder Gegenstände hinzugefügt und/oder entfernt werden
- verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammengefügt werden
-
maßstäbliche und farbliche, inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt werden
Für die Kennzeichnung wird folgende Schreibweise empfohlen:
Foto [M] : Autor / gegebenenfalls Agentur
Eine manipulierte Aufnahme ist von dem zu kennzeichnen, der die Manipulation vornimmt.