Online-Auktionshäuser wie ebay oder Quoka haben sich in den vergangenen Jahren zu wahren Magneten für Bilderdiebe entwickelt. In den dortigen Produktpräsentationen finden sich massenhaft gestohlene visuelle Inhalte. Grund ist in der Regel die Annahme des jeweiligen Verkäufers, die Verkaufschancen zu steigern, wenn sein Artikel durch qualitativ hochwertige Bilder in Szene gesetzt wird. BVPAexpert Rechtsanwalt Sebastian Deubelli von der gleichnamigen Landshuter Kanzlei erläutert anhand eines Fallbeispiels, wie sich urheberrechtsverletzende Verkäufer hinter den Datenschutzbestimmungen solcher Plattformen verstecken. BVPA-Mitglieder finden den kompletten Beitrag im Bereich interne News.