BGH: Vorschaubilder der Suchmaschinen grundsätzlich zulässig

Mit Urteil vom 21. September 2017 (I ZR 11/16 – Vorschaubilder III) hat der BGH entschieden, dass Suchmaschinen Fotos anzeigen dürfen, auch wenn der Rechteinhaber dies nicht will. Die Anzeige von Bildern, die von Suchmaschinen im Internet gefunden werden, verletze grundsätzlich keine Urheberrechte.

Zwar bezieht sich die Entscheidung des BGH explizit lediglich auf die 2009er Version der Google-Bildersuche, bei der die indexierten Bilder, die zuvor auf frei zugänglichen Internetseiten aufgefunden worden waren, als Thumbnails angezeigt wurden. Allerdings stützt der BGH sein Urteil auf die EuGH-Rechtsprechung zu Verlinkungen, sodass die höchstrichterliche Entscheidung auch für die seit Anfang 2017 geänderte Version der Bildersuche, bei der nicht mehr nur verkleinerte Vorschaubilder, sondern großformatige Bilder angezeigt werden, relevant ist.

BVPA-Expertin RAin Silke Kirberg kommentiert die Enschteidung in einem BVPAflash für unsere Mitglieder.

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