Der BVPA kritisiert scharf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.08.2014, die von ihm und zahlreichen Verbänden unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die "Sanssouci-Entscheidung" abzulehnen. Aus Sicht des Bildanbieter-Verbandes wird damit de facto ein generelles Nutzungsverbot gewerblicher Aufnahmen in öffentlichen Parkanlagen zum Nachteil vieler Tausender Fotografen manifestiert – eine massive Einschränkung der professionellen Fotografie.
„Das Bundesverfassungsgericht stützt mit seinem unbegründeten Nichtannahmebeschluss nicht nur die finanziellen Interessen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten im Speziellen sowie öffentlich-rechtlicher Einrichtungen der Länder und des Bundes im Allgemeinen, sondern schafft für Fotografen und Bildagenturen eine erhebliche Rechtsunsicherheit“, so BVPA-Justiziar Alexander Koch. Der Verband beobachte mit Sorge die sukzessive Ausweitung der Eigentumsansprüche aus Steuergeldern finanzierter Institutionen und Umsetzung sogenannter Knips-Gebühren.
Die öffentliche Hand nimmt den Rechtsstreit bedauerlicherweise zum Anlass, viele der Öffentlichkeit gewidmete Grundstücke unter Fotografieverbote zu stellen. Verbote für das Tempelhofer Feld, den Englischen Garten in München oder das Gelände der Zeche Zollverein – vor allem ohne nähere Hinweise zum Hausrecht – sind traurige Beispiele der jüngeren Vergangenheit.
Eine so weite Auslegung des Eigentumsschutzes führt zu einer massiven Rechtsunsicherheit – vor allem wenn auf die Verbote beim Betreten nicht eindeutig hingewiesen wird. Gerade bei frei zugänglichen und von der Öffentlichkeit finanzierten Grundstücken ist ein Fotografie-verbot schwer nachvollziehbar. Vor allem lässt eine seriöse Herleitung eines eigentums-rechtlichen Fotografieverbots, das nicht auf bewegliche Gegenstände ausgeweitet werden kann, weiterhin auf sich warten.