In der Verwaltungsratssitzung vom 27.11.2015 hat die VG Bild-Kunst eine sofortige Aussetzung von Ausschüttungen an die Bildagenturen beschlossen. Darüber hinaus droht nun eine Rückforderung der in den Jahren 2012 bis 2015 von der Bild-Kunst ausgezahlten Beträge. Um diese und einen entsprechenden Mahnbescheid zu vermeiden, bietet sich an, bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem hier verlinkten BVPAinfo (PDF).
Natürlich stellen sich Fragen nach einem Strategiewechsel. Sofern Sie durch die ausbleibenden Ausschüttungen der VG Bild-Kunst einen Einnahmeverlust erleiden, steht die Frage der Veränderung der Beteiligung der Bildautoren im Raum. Um im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderungen besser argumentieren zu können, wäre es hilfreich für uns zu wissen, ...
- ... ob Ihre Agentur von einer ausbleibenden Ausschüttung bei der VG Bild-Kunst überhaupt betroffen ist und
- ... ob Sie nun die Höhe der Beteiligung der Bildautoren (Splitting) überdenken müssen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der BVPA-Geschäftsstelle. Bildagenturen die nicht Mitglied sind, können sich gerne über die Hotline an den BVPA wenden (# 09001 324 333 - 1,49 € / Minute).