VG Bild-Kunst: Aufruf zur Stimmübertragung an den BVPA

Stimmübertragung für die außerordentliche Mitgliedversammlung der VG Bild-Kunst am 17.09.2016 in Bonn

Die VG Bild-Kunst hat wieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Im Fokus steht die Frage, ob und wie die Verwertungsgesellschaft Bildagenturen und Verlage an Ausschüttungen beteiligen darf. Der BVPA wird die Interessen der Bildanbieter vertreten und bittet deswegen um Übertragung Ihrer Stimme.

vgbk-grossDie Frage, ob ein Bildagenturverband auch die Interessen der Fotografen vertreten kann, muss man mit einem eindeutigen Ja beantworten. Sicherlich werben Fotografenverbände damit, nun möglichst hohe Ausschüttungen für ihre Mitglieder zu erkämpfen. Nach ihren bisherigen Äußerungen muss man davon ausgehen, dass sie wirtschaftliche Engpässe bis hin zu Insolvenzen bei den Verlagen und Bildagenturen als Kollateralschaden billigend in Kauf nehmen – und das kann nicht im Interesse der Fotografen sein.

Bitte übersenden Sie das ausgefüllte Formular (Link) bis zum 12.09.2016 an den BVPA. Es ist kein Problem, falls Sie Ihre Stimme bereits auf einen anderen Vertreter übertragen haben – entscheidend ist die zeitlich letzte Stimmübertragung.

Falls Sie eine den BVPA begünstigende Stimmübertragung bereits an die VG Bild-Kunst übersandt haben, würden wir uns über einen kurzen Hinweis freuen (info@bvpa.org).

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