Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu den Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf das Urheberrecht gestartet. Im Mittelpunkt steht insb. die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das KI-Training. Gefragt wird u.a., ob der bestehende Rechtsrahmen angesichts der Entwicklungen bei generativer KI und kreativen Inhalten durch weitere Maßnahmen ergänzt werden sollte. Auch die wirksame Durchsetzung von Rechten und technische Möglichkeiten für Rechtevorbehalte beim KI-Training gehören zum Themenfeld. Die Konsultation richtet sich u.a. an Rechteinhaber, KI-Anbieter, Verwertungsgesellschaften und weitere Akteure der KI-Wertschöpfungskette und läuft bis zum 3. November 2026. Der BVPA wird sich einbringen und dabei die Interessen seiner Mitglieder aus dem Bereich der professionellen Bildvermarktung vertreten.





