KI und Urheberrecht: Bericht der dänischen EU-Ratspräsidentschaft

Der BVPA hatte sich im August 2025 an einer Konsultation der dänischen EU-Ratspräsidentschaft beteiligt. Es ging um die Förderung eines Rahmens für die Lizenzvergabe im KI-Zeitalter sowie die Auswirkungen generativer KI auf Urheber- und verwandte Rechte.

Nun wurde der Ergebnisbericht veröffentlicht. Zentrale Erkenntnis: KI-Modelle greifen meist auf bestehende, urheberrechtlich geschützte Inhalte zurück (Texte, Bilder, Musik …) – daher müsse sichergestellt werden, dass das Urheberrecht respektiert und Kreative fair vergütet werden.

Der Bericht zeigt große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei bestehenden Lizenz- und Vergütungspraktiken: Manche haben bereits Kollektivlizenzen oder Mechanismen zur Vergütung etabliert, andere tun sich schwer oder haben solche Systeme noch gar nicht umgesetzt.

Die Erfahrungen mit der Umsetzung von Artikel 15 der CDSM Directive, der Online-Nutzungsrechte für Presseveröffentlichungen regelt, liefern wichtige Anhaltspunkte für den Aufbau künftiger Lizenz- und Vergütungsmodelle für Inhalte im KI-Kontext.

Mehrere Staaten sehen Verbesserungsbedarf — etwa klarere, harmonisierte Lizenzregeln auf EU-Ebene, bessere Transparenz der Trainingsdaten von KI sowie geregelte Vergütung sowohl für Input (z. B. Bilder, Texte) als auch Output von KI-Systemen.

Für Kreative — darunter Fotografen, Illustratoren und Bildagenturen — bedeutet das: Ihre Werke bleiben grundsätzlich geschützt. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass Lizenz- und Vergütungsmodelle für KI-Training und KI-Nutzung benötigt werden, um Rechte zu sichern und faire Bezahlung zu gewährleisten.

Den Bericht der dänischen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie hier als PDF.

Comments are closed.