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Berlin, 20.08.2025 – Tätowierungen sind längst nicht mehr nur Ausdruck von Individualität, sondern oft auch komplexe Kunstwerke. Doch wie steht es um deren rechtlichen Status? Sind Tattoos urheberrechtlich geschützt? Wem gehören die Rechte – dem Tätowierer oder der tätowierten Person? Und was passiert, wenn die tätowierte Haut öffentlich gezeigt, fotografiert oder digital genutzt wird? Antworten gibt es im BVPA-Webinar am 25. September 2025.
Am 25. September 2025 beleuchtet der Hamburger Rechtsanwalt und BVPAexpert Lars Rieck, spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht, in einem Online-Webinar die vielschichtige Rechtslage rund um Tätowierungen. Die Online-Veranstaltung richtet sich insbesondere an professionelle Bildanbieter und -nutzer, Medienschaffende sowie Kreativschaffende, die mit visuellen Inhalten arbeiten.
Im Zentrum des Webinars stehen Fragen zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Tätowierungen, zu den Rechten der Urheber (insbesondere Urheberpersönlichkeits-, Nutzungs- und Verwertungsrechte) sowie zu den rechtlichen Grenzen für die Nutzung tätowierter Körper in kommerziellen oder medialen Kontexten. Dabei wird auch thematisiert, inwieweit die tätowierte Person selbst in der Verwendung ihres Körpers rechtlich eingeschränkt sein kann – etwa bei Werbung, Film oder Social Media.
Anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Praxisfälle – darunter das Verfahren Whitmill vs. Warner Bros. um Mike Tysons Gesichts-Tattoo im Film Hangover 2 oder die Diskussionen um die Reproduktion tätowierter Haut in Videospielen wie der NBA 2K-Reihe – entwickelt Lars Rieck praxisnahe Lösungsansätze für die Konfliktfelder zwischen Tätowierer, Kunde und Dritten.
Während der Online-Veranstaltung können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung ermöglicht.
Das Webinar findet am 25. September 2025 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,-- p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.
Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org .
Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.