Mit Urteil vom 21. September 2017 (I ZR 11/16 – Vorschaubilder III) hat der BGH entschieden, dass Suchmaschinen Fotos anzeigen dürfen, auch wenn der Rechteinhaber dies nicht will. Die Anzeige von Bildern, die von Suchmaschinen im Internet gefunden werden, verletze grundsätzlich keine Urheberrechte. Zwar bezieht sich die Entscheidung des BGH explizit lediglich auf die 2009er…
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