Vorgaben für die Bildberichterstattung zu Sehenswürdigkeiten, Kirchen oder Konzerten werden immer restriktiver. Die Eigentümer nutzen i.d.R. ihr Hausrecht. Sowohl in der Pressearbeit, aber erst recht in der kommerziellen Bildvermarktung für Kalender, Bücher oder Online-Nutzung gibt es für Bildanbieter rechtliche Stolperfallen zu beachten und fallbezogen Fotorichtlinien zu studieren. Ohne Einwilligung kann das Anbieten der Bilder teuer…
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PICTAtalk: “Fotoverbote zwischen Hausrecht, UrhG und DSGVO”
