Das Landgericht Köln hat sich im Rahmen einer Entscheidung vom 3. März 2022 (Az. 14 O 139/21) zur öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildwerken auf Pinterest auch zur Anwendbarkeit der mfm-BILDHONORARE geäußert. Im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO sei es angemessen, die BILDHONOARE zumindest als Anhaltspunkt heranzuziehen, so das Gericht. Hierbei komme es nicht entscheidend…
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