Sogenannte Influencer, bekannte Gesichter auf Instagram oder Youtube, verdienen ihr Geld mit Produktwerbung in sozialen Netzwerken. Häufig sind ihre werblichen Video- oder Bild-Postings jedoch nicht gekennzeichnet. Rechtlich bewegten sie sich damit bislang in einer Grauzone. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle könnte dies nun ändern: Die Drogeriekette Rossmann wurde wegen Schleichwerbung durch einen Influencer verurteilt, weil…
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