- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
FILTER(N) oder nicht? Der Einsatz von Filtertechnologien im Urheber- und Medienrecht
7 Februar, 2020 @ 10:00 - 15:00
Obwohl sich die politische Aufregung um den verpflichtenden Einsatz von Upload-Filtern für Online-Plattformen inzwischen etwas gelegt hat, wird die Frage, welche Rolle Filtertechnologien künftig bei der Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum einnehmen sollen, immer noch kontrovers diskutiert. Während die einen vor der Erosion des freien und partizipativen Internets warnen und Filter als eine Gefahr für die Meinungspluralität ansehen, fordern andere den umfassenden Einsatz von Filtertechniken als einzig zielführende Lösung, insbesondere im Bereich der Plattformregulierung. Von Allheilmittel über Verlegenheitslösung bis hin zu massiver Gefahr – die Beschreibungen von und die Positionen zum Einsatz von Filtern sind sehr kontrovers. Zudem stellt sich die Frage „Filter(n) oder nicht?“ längst nicht mehr nur im Urheberrecht. Filtertechniken kommen bereits heute in den unterschiedlichsten Bereichen der digitalen Welt zum Einsatz.
Wir wollen uns dem Phänomen „Filter“ daher nicht nur aus urheberrechtlicher Perspektive nähern, sondern auch verfassungsrechtliche und medienrechtliche Fragen rund um den Einsatz von Filtertechnologien adressieren. Den rechtlichen Analysen vorangestellt werden soll zudem eine Darstellung der technischen Aspekte von Filtern. Insbesondere soll geklärt werden, welche Arten von Filtern existieren und wie diese funktionieren: Können sie tatsächlich das leisten, was man sich von ihnen verspricht? Welche technischen Grenzen sind dem Einsatz von Filtern gesetzt, beispielsweise, wenn es um das Erkennen von sozialen Kontexten geht? Ein Erfahrungsbericht aus der Praxis von Google und ein Blick auf die aktuell verwendete Filtertechnik „Content-ID“ wird diesen technischen und rechtstatsächlichen Teil abrunden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung soll sodann die Frage gestellt werden, ob Meinungspluralität und Informationsfreiheit tatsächlich in Gefahr sind – denn unbestritten ist, dass der Einsatz von Filtern zu False Positives (Overblocking) und False Negatives (nicht erkannten Rechtsverletzungen) führen kann. Es stellt sich daher die Frage, welchen verfassungsrechtlichen Rahmen der Gesetzgeber bei der Implementierung von Filterpflichten beachten muss und welche Kontrollstrukturen möglicherweise eingeführt werden müssen, um meinungsbeschränkende Effekte zu verhindern.
Im dritten Teil der Veranstaltung werden schließlich das Urheberrecht, das Medienrecht und das Jugendschutzrecht sowie die insoweit bestehenden konkreten Rechtsfragen in den Fokus rücken: Welche Optionen bietet Art. 17 der DSM-Richtlinie und wie verhält sich der Einsatz von Filtern zu Lizenzierungsoptionen? Besteht eine Gefahr für referenzielles und partizipatives Werkschaffen? Welche Rolle können Filter bei der Bekämpfung von Hate Speech oder sich wiederholenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen einnehmen? Inwiefern ist das Jugendschutzrecht beim Schutz vor pornographischen, gewaltverherrlichenden und volksverhetzenden Inhalten auf den Einsatz von Filtern angewiesen und wie effektiv sind die aktuell verfügbaren technischen Lösungen?
Zu Wort kommen werden Vertreter aus Wissenschaft und Rechtspraxis. Diese werden angesichts der Vielzahl an Fragen nicht nur den rechtlichen status quo darlegen, sondern vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse auch der Frage nach aktuell existierendem Reformbedarf nachgehen. Nicht zuletzt wird es selbstverständlich auch Raum und Gelegenheit für Fragen und eigene Stellungnahmen aus dem Publikum geben.
Wir laden Sie ganz herzlich am 07.02.2020 um 10 Uhr ins Literaturhaus nach München ein!
Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.