OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Das hat das Landgericht München I im Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI am 11. November 2025 entschieden. „Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden“, schreibt die GEMA in…
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Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA siegt gegen OpenAI









