Das KG Berlin (Urteil v. 18.06.2018 – 24 U 146/17) hat es der VG Bild-Kunst auferlegt, Verträge abzuschließen, ohne auf die Implementierung von technischen Maßnahmen bestehen zu dürfen, um „Framing" von Werken einen Riegel vorschieben zu können. Dies fußt jedoch maßgeblich auf normierten Vorgaben im VGG und dürfte damit nicht auf übrige privatrechtliche Verträge übertragbar…
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KG Berlin: Eine vertragliche Pflicht zur Verhinderung von „Framing” ist nicht möglich
