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SUMMARY:Online-Symposion zur Urheberrechtsreform 2021: Überblick und Analyse
DESCRIPTION:Die Bundesregierung hat im Februar den schon länger erwarteten Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ (BR-Drs. 142/21) vorgestellt. Das Gesetz dient der Umsetzung von drei Vorgaben des EU-Rechts: (1.) der Richtlinie 2019/790/EU über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie)\, (2.) der Richtlinie 2019/789/EU zur Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und (3.) der notwendigen Anpassung der Regelungen zu Bearbeitung und freier Benutzung in Folge des EuGH-Sampling-Urteils im Rechtsstreit Pelham vs. Hütter. \nDas aktuelle Gesetzesvorhaben ist nicht nur die umfangreichste und praktisch wichtigste Reform des UrhG seit der Umsetzung der InfoSoc-RL im „Ersten Korb“ im Jahr 2003\, sondern auch eine sehr kontrovers und nicht immer sachlich diskutierte Novelle. Leider bleibt nicht mehr viel Zeit zur intensiven Debatte im Gesetzgebungsprozess\, weil die Richtlinien bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind. Dieses Defizit wollen wir mit unserer nächsten Veranstaltung verringern. \nDas IUM hat die Entwicklung des „Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt“ von Anfang an intensiv begleitet. Das im Zeitpunkt der Tagung weit fortgeschrittene Gesetzgebungsverfahren bietet den Anlass\, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Wir wollen uns daher in drei Panels verschiedenen Facetten der Reform widmen: In einem ersten Panel sollen die Reform insgesamt sowie einige ausgewählte Punkte mit Blick auf die tatsächlichen sozialen und technischen Herausforderungen kritisch gewürdigt werden. Danach werden wir vertieft auf die erheblichen Strukturverschiebungen eingehen\, die die EuGH-Rechtsprechung in Sachen Pelham und die Folgeänderungen der §§ 23\, 24 UrhG im deutschen Urheberrecht mit sich bringen. Im dritten Panel wollen wir schließlich über die kreative Konzeption diskutieren\, mit der die in Art. 17 DSM-Richtlinie vorgesehene Plattformhaftung im neuen UrhDaG umgesetzt wird. \nThemen und Referenten entnehmen Sie dem (vorläufigen) Programm auf unserer Website. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung unser Online-Formular. Wir bitten um Anmeldung bis zum 01. Mai 2021. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. \nSchließlich möchten wir Sie darauf hinweisen\, dass die Veranstaltung mitgeschnitten wird\, um die Darstellung des Diskussionsverlaufs im Tagungsbericht der ZUM zu vereinfachen. Mit dem Beitritt zur Zoom-Veranstaltung erfolgt daher die Einwilligung zu Mitschnitt (nur Audio) und Veröffentlichung etwaiger Wortmeldungen in diesem Kontext.
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