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SUMMARY:#soko17 – Das Recht in der digitalen Welt
DESCRIPTION:Aller guten Dinge sind vier. Auch 2017 wird es wieder die Telemedicus Sommerkonferenz geben. Hier die wichtigsten Informationen: \n  \n\nThema ist "Das Recht (in) der digitalen Welt: Zwischen Algorithmen\, autonomen Systemen und Disruption”.\n\n\nDie Konferenz wird am 1. und 2. Juli 2017 in Berlin stattfinden.\n\n\nVeranstaltungsort ist der Festsaal der Humboldt Universität\, Luisenstraße 56 in Berlin-Mitte.\n\n\n\nNach drei sehr erfolgreichen Konferenzen lautet der Titel dieses Jahr “Das Recht (in) der digitalen Welt: Zwischen Algorithmen\, autonomen Systemen und Disruption”. \nDas Thema ist bewusst breit und offen angelegt; die folgenden Themen sind alle noch im Entwurfsstadium. Unser oberstes Ziel ist eine spannende vierte Sommerkonferenz im Telemedicus-Geist\, d.h. mit inhaltsreichen Vorträgen\, viel Platz für Newcomer\, spannenden Debatten und viel Gelegenheit zum Netzwerken. Wir sind im Moment dabei Vortragende anzusprechen\, die einzelnen Themen weiter zu sortieren und organisatorische Fragen zu klären. Wahrscheinlich wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Call for proposals geben. \nDie Themen: \nDisruption: Unsichere Zeiten - und wie man damit umgeht\nWir leben in Zeiten\, in denen der Begriff “Disruption” zum geflügelten Wort geworden ist - und teilweise zum Gegenstand der Bewunderung. Ganze Wirtschaftszweige haben sich darauf eingestellt\, dass nur noch wenig so bleiben wird\, wie es war. Kaum ein Gesellschaftsbereich\, in den nicht starke Bewegung gekommen ist. Aber wie gehen wir mit Disruption um? Was wissen wir darüber? Und welche Methoden kann eine Gesellschaft und Rechtsordnung nutzen\, um mit Disruption umzugehen? \nPolitical Hacking: Wird unser Staatssystem gehackt?\n2016 war das Jahr\, indem erstmals durch gezielte Leaks\, durch vollautomatische Meinungsmach-Roboter (“Social Bots”) und vielleicht sogar durch Eingriffe in Wahlen gezielt die demokratische Meinungsbildung in anderen Staaten manipuliert wurde. Aber nicht nur fremde Staaten stehen im Verdacht\, mittels technischer Methoden die demokratische Meinungsbildung zu manipulieren\, sondern auch die Kandidaten selbst. “Psychometrie” (die datenhafte Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen) und Big Data sollen in der Lage sein\, einzelnen Kandidaten sprunghafte Vorteile zu verschaffen. Für die “wehrhafte Demokratie” ergeben sich damit neue Herausforderungen. Was ist noch legitime Teilnahme am öffentlichen Diskurs und was ist bereits unzulässige Manipulation? Und mit welchen Methoden kann eine demokratische Gesellschaft auf Manipulationsversuche reagieren? \nRechtsschutz vor Algorithmen\nStellen Sie sich vor\, der Geldautomat spuckt eines Tages kein Geld mehr aus. Ihr Konto ist eingefroren\, ihr Auto lässt sich nicht mehr öffnen\, der Schlüssel zum Büro funktioniert nicht mehr. Eine Computersystem hat entschieden\, dass Sie nicht mehr vertrauenswürdig sind. Nicht kreditwürdig\, ein Risiko für den Arbeitgeber\, zu unzuverlässig für den Straßenverkehr. Ein dystopisches Horrorszenario\, das so wahrscheinlich nie eintreten wird - aber das Fragen aufwirft. Müssen wir einzelne Lebensbereiche vor von Maschinen ausgeübter Macht schützen? Wie können sich Menschen gegen Maschinenentscheidungen zur Wehr setzen? Und welche Sicherheitsnetze müssen Unternehmen beim Einsatz autonomer Systeme spannen? \nHatespeech (in der filter bubble)\nSocial Networks sind Vermittler und Verbreiter von Kommunikation. Sie sind dabei nicht neutral\, sondern nehmen - mal mehr\, mal weniger - darauf Einfluss\, wer welche Informationen erhält und wie diese dargestellt werden. Wird diese Aufgabe zu “gut”\, also zu sehr im Interesse des Nutzers dargestellt\, sieht dieser nur noch Nachrichten\, die ihm gefallen - und verliert dadurch den Überblick dafür\, welche Meinungen noch “normal” sind und welche nicht. Das betrifft auch Meinungen\, die zu Hass führen\, und hassgetriebene Botschaften. Wie soll unsere Rechtsordnung damit umgehen? Brauchen wir ein neues Medienrecht für die Plattformwelt? Wie stark müssen Plattformen in die Pflicht genommen werden - oder verstößt das nicht gegen die Meinungsfreiheit? \nVerantwortlichkeit für Algorithmen und autonome Systeme\nWir alle sind schon heute täglich Gegenstand automatisierter Entscheidungen: Computer entscheiden\, welche Nachrichten für uns relevant sind\, wie unser Geld auf der Bank investiert wird und welche E-Mails verdächtig oder harmlos sind. Zugleich leisten Maschinen einen wichtigen Beitrag\, unsere Welt im Gleichgewicht zu halten. Wie schaffen wir es\, Verkehr besser durch überfüllte Innenstädte zu schleusen? Wir können wir knappe Ressourcen effizient nutzen? Wer steht dafür ein\, wenn Maschinen falsch liegen? Und welche Anforderungen können und müssen wir an Entscheidungen stellen\, die nicht von Menschen gefällt werden? Brauchen wir ein “Right to human intervention”? \nAutomatisierte Rechtsdurchsetzung und Telematik\nAn vielen Stellen haben automatisierte Systeme Aufgaben übernommen\, die rechtliche Abwägungsentscheidungen sind. Youtube´s Content-ID-System dient dazu\, Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform zu verhindern. Facebook\, Twitter und Youtube haben sich auf ein System geeinigt\, mit dem sie Terrorismuswerbung verbieten wollen. Und auch bei Vertragsschlüssen\, z.B. bei der Kreditvergabe\, steht im Raum\, dass diese Entscheidungen ausschließlich von “Bots”\, getroffen werden - vollautomatischen Entscheidungsmechanismen. Ist das gefährlich und beängstigend - oder ist es vielleicht sogar gut? Insbesondere die Verflechtung von IT und Telekommunikation - Telematik - bringt neue Wechselbeziehungen und rechtliche Herausforderungen mit sich. Wenn ein IT-System nicht mehr abgrenzbar ist\, wo beginnt und wo endet die Haftung? \nLegal Tech - Wandel in der Rechtsberatung\nDie Rechtsberatungsbranche\, und auch das Justizsystem insgesamt\, stehen vor einem grundlegenden Wandel. Immer mehr Vorgänge werden technikgestützt und technikgetrieben. Der Rechtsanwalt\, ehemals noch stark selbstbestimmt in seinem Umgang mit dem Recht\, wird immer mehr zu einer Person\, die technische Systeme bedient. Wird das Berufsbild eines typischen Anwalts in fünf Jahren noch mit dem jetzigen vergleichbar sein? Oder vielleicht eher mit dem eines IT-Experten mit Rechtskenntnissen? Und was passiert eigentlich in dem Moment\, indem Beratungsleistungen aufgrund technischer Unterstützungssysteme industrialisierbar werden? \nSmart Contracts und Blockchain\nTechnik und Verträge\, wie passt dies zusammen? Internetwährungen wie Bitcoin oder Ethereum basieren auf Blockchains\, komplexen und dezentralen Datensätzen\, die Transaktionen und Vorgänge steuern. Wie und unter welchen Bedingungen wird es möglich sein\, Verträge als „Smart Contracts” zu gestalten? \n#Soko17 – Spread the word!\nDie Teilnahme wird voraussichtlich wieder gegen eine gering gehaltene Gebühr möglich sein. Daneben finanziert sich die Sommerkonferenz hauptsächlich durch Sponsoren. Wir haben unsere langjährigen Partner und potentielle neue Sponsoren bereits angesprochen bzw. werden das noch tun. Wer die Sommerkonferenz unterstützen möchte\, kann sich gerne an uns wenden. \nÜber alles Weitere halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden über den Blog\, Twitter\, Facebook oder direkt unter #soko17. Bitte blocken Sie Sich den 1. und 2. Juli 2017 - und erneut: Spread the Word!
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LOCATION:Festsaal der Humboldt Universität\, Luisenstraße 56\, Berlin\, 10115\, Deutschland
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