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SUMMARY:Fachsymposium: "Vergangenheit braucht Zukunft - Strategien für einen nachhaltigen Umgang mit dem audiovisuellen Kulturerbe Deutschlands"
DESCRIPTION:Der Schutz audiovisuellen Kulturerbes vor seinem physischen Zerfall und die Schaffung eines offenen digitalen Zugangs zu den Beständen ist eine zentrale kulturpolitische Herausforderung. \nDie Zeit drängt: Analoge audiovisuelle Überlieferungen werden im digitalen kulturellen Gedächtnis fast zwangsläufig unsichtbar. Tatsächlich ist auf analogen Datenträgern aber oft außerordentlich wertvolles kulturelles Erbe gespeichert. Es besteht daher die dringende Notwendigkeit die Frage zu diskutieren\, was vor dem Verfall gesichert werden soll und mit welchen Strategien wir dieses Erbe bewahren können und zugänglich machen wollen.
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SUMMARY:Symposium: Wiedergutmachung und Urheberrecht -  Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen für Opfer der NS-Herrschaft?
DESCRIPTION:Auch 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und mithin der NS-Herrschaft ist die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht nicht obsolet. Wie die jüngeren Beispiele von Wiedergutmachungsleistungen gegenüber Zwangsarbeitern und die Restitution von Raubkunst zeigen\, hat ein entsprechendes Bewusstsein\, dass überhaupt Wiedergutmachung zu leisten sei\, in manchen Bereichen erst sehr spät zu konkreten Schritten geführt. \nIm Hinblick auf das Urheberrecht ist eine vergleichbare Diskussion bislang nicht geführt worden. Hier findet momentan eine Diskussion zwar um das Urheberrecht der Täter – allen voran an Hitlers „Mein Kampf“ – statt\, nicht aber um das Urheberrecht der Opfer. Aber auch hier gilt: Die durch den Staat veranlasste Tötung hat den Opfern die Dauer ihrer urheberrechtlichen Schutzfrist gewaltsam verkürzt. \nDas Argument\, dass der Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ende der NS-Herrschaft zu lange sei\, um noch individuelle Wiedergutmachungsleistungen zuzulassen\, greift gerade beim Urheberrecht nicht: Angesichts der langen urheberrechtlichen Schutzfrist von zunächst 50 und seit 1965 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers\, würden sämtliche urheberrechtlichen Schutzfristen derjenigen\, die unter der NS-Herrschaft ermordet wurden\, momentan noch laufen. Damit stellt sich die Frage\, ob es die moralische Verpflichtung zu einer Wiedergutmachung vergangenen Unrechts nicht gebietet\, die urheberrechtlichen Schutzfristen für Werke der Opfer nationalsozialistischer Gewalt zu verlängern oder zumindest eine anders geartete Form der moralischen Anerkennung vorzusehen. \nMit dem Symposium sollen hier ein erster Denkanstoß gegeben und die Eckpunkte ausgelotet werden\, innerhalb derer sich eine Wiedergutmachung im Hinblick auf das Urheberrecht orientieren müsste. \nDie Teilnahme am Symposium ist kostenfrei.
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